Voraussetzungen Steuerexperte im Lohnsteuerhilfeverein​

Folgenden Personen können wir in die Selbstständigkeit verhelfen!

Um bei unserem Lohnsteuerhilfeverein als Haupt,- oder Nebenberuflicher Beratungsstellenleiter tätig zu werden müssen Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören:

  • Steuerfachangestellte/r
  • Ehemaliger Beamter/ehemalige Beamtin der Finanzverwaltung
  • Steuerfachgehilfe/Steuerfachgehilfin
  • Steuerassistent/-in
  • Steuersachbearbeiter/-in
  • Bilanzbuchhalter/-in
  • Steuerfachwirt/in
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Sollte einer dieser Punkte bei Ihnen zutreffen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen dabei, mit zentral organisierten Marketing-Maßnahmen, ein kontinuierliches Mitgliederwachstum zu generieren. Genauso, wie wir es bei hunderten unserer Steuerprofis bereits tun.

Wir sind Ihr Partner, Helfer, Unterstützer und Freund für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.