Voraussetzungen Steuerexperte im Lohnsteuerhilfeverein
Folgenden Personen können wir in die Selbstständigkeit verhelfen!
Um bei unserem Lohnsteuerhilfeverein als Haupt,- oder Nebenberuflicher Beratungsstellenleiter tätig zu werden müssen Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören:
- Steuerfachangestellte/r
- Ehemaliger Beamter/ehemalige Beamtin der Finanzverwaltung
- Steuerfachgehilfe/Steuerfachgehilfin
- Steuerassistent/-in
- Steuersachbearbeiter/-in
- Bilanzbuchhalter/-in
- Steuerfachwirt/in
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Sollte einer dieser Punkte bei Ihnen zutreffen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen dabei, mit zentral organisierten Marketing-Maßnahmen, ein kontinuierliches Mitgliederwachstum zu generieren. Genauso, wie wir es bei hunderten unserer Steuerprofis bereits tun.